Andreas Schmidt
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Andreas Schmidt kennt die deutsche Gesetzgebung aus erster Hand. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit seit 1986 war er von 1990 bis 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages.
Nachdem er u. a. von 1998 bis 2002 Justiziar der CDU-CSU Bundesfraktion war, leitete Andreas Schmidt von 2002 bis 2009 als Vorsitzender den Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages.
Seine Erfahrungen und Kenntnisse über unserer Gesetze, an deren Zustandekommen er oftmals maßgeblich beteiligt war, nutzt er heute, um die rechtlichen Interessen seiner Mandanten durchzusetzen.
Andreas Schmidt vertritt und berät Persönlichkeiten und Unternehmen vorwiegend im:
- Familien- und Erbrecht
- Arbeitsrecht
- Mietrecht
- Verkehrsunfallrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Andreas Schmidt:
„Vertrauen zwischen Mandant und Anwalt ist die Grundlage für den Erfolg.“
